Gründercoaching Deutschland: Beratungsförderung für junge Unternehmen
Ein Unternehmen aufzubauen und sich als Unternehmerin oder Unternehmer zu bewähren, ist alles andere als eine Kleinigkeit. Im Gegenteil: Gerade in den ersten Jahren müssen viele unternehmerischen Newcomer ihre Selbständigkeit wieder beenden, weil sie die Anforderungen, die der "Beruf" des Unternehmers an sie stellt, unterschätzt haben. Ganz anders sieht es bei Existenzgründerinnen und -gründern aus, die nicht nur vor der Gründung, sondern auch danach, in der kritischen Anlaufphase, professionelle Unterstützung in Anspruch genommen haben. Sie besitzen deutlich besserer Überlebenschancen am Markt.
Damit die notwendige Unterstützung nicht am fehlenden Kleingeld scheitert, beteiligt sich die KfW Mittelstandsbank im Auftrag des Bundes an den Coaching- bzw. Beratungskosten. Das so genannte Gründercoaching Deutschland wendet sich an Gründerinnen und Gründer, die bereits ihr Unternehmen gegründet haben und sich nun in der Start- und Festigungsphase befinden. Die Gründung bzw. Unternehmensübernahme darf daher nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Zielgruppe und Förderzweck Gewerbetreibende sowie freiberuflich Tätige können sich von einem Coach betreuen lassen. Dabei kann es sich um die Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen handeln, um die Ausarbeitung von Marketingstrategien oder auch um die Erstellung von Marktstudien.
Nicht gefördert werden Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatungen, die Ausarbeitung von Verträgen, Beratung zu Buchführungsfragen, zur Erstellung von EDV-Software oder zur Aufstellung von Jahresabschlüssen. Auch Krisenberatungen werden nicht unterstützt.
Höhe des Zuschusses Die Förderung besteht aus einem Zuschuss, den der Unternehmer erhält, um die Honorarkosten des Coaches bzw. Beraters anteilig zu finanzieren. Die Mittel dafür werden zum Teil über den Europäischen Sozialfonds zur Verfügung gestellt.
Bemessungsgrundlage ist ein Beraterhonorar von maximal 6.000 Euro (netto). Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Der Zuschuss beträgt
Die Beratung muss innerhalb eines Jahres nach Zusage abgeschlossen sein. Im Rahmen der Bemessungsgrenze von 6.000 Euro können auch mehrere Teilaufträge vergeben werden. Fahrtkosten und Mehrwertsteuer sind nicht förderfähig.
Kontakt und Antragstellung Interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer wenden sich an einen der Regionalpartner der KfW. Dazu gehören u.a. die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, Gründungsinitiativen und Wirtschaftsförderungsgesellschaften. Die Adressen der Regionalpartner finden Sie unter dem unten angegebenen Link.
Nach einem ersten Gespräch mit dem Unternehmer wird der Regionalpartner der KfW im positiven Fall eine Förderung durch das Gründercoaching empfehlen. Auf Grundlage dieser Empfehlung entscheidet die KfW dann über die Gewährung des Zuschusses.
Sobald dem Unternehmer die Bewilligung für den Zuschuss vorliegt, kann er einen Berater aus der KfW-Beraterbörse auswählen, der für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet ist. Der dann folgende Coaching-Vertrag sollte vor allem die Coachinginhalte, den Zeitraum der Beratung und die Höhe des Tageshonorars beinhalten.
Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern Das Gründercoaching Deutschland ist u.a. das Ergebnis der neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern, die seit 01. Oktober 2007 besteht. Während der Bund mit dem Gründercoaching Deutschland über die KfW Mittelstandsbank ausschließlich Beratungsleistungen in der Nachgründungsphase finanziell unterstützt, stellen die Bundesländer Förderprogramme für die Beratung vor der Unternehmensgründung bereit.
Weitere Informationen: KfW Bankengruppe » Gründercoaching Deutschland (www) » Regionalpartnersuche (www)
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