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ArbG Siegen Urteil: Zeugnis nur auf Firmenbogen PDF Drucken E-Mail
Urteile - Arbeitszeugnisse


ArbG Siegen Urteil vom 23.06.1989 - 1 Ca 1590/88

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Zeugnis nur auf Firmenbogen - Zeugnis im Konkurs

Orientierungssatz

1. Die beim LArbG Hamm unter dem Aktenzeichen 12 Sa 1159/89 eingelegte Berufung wurde am 16.2.1990 durch Vergleich beendet.

Leitsatz

1. Den Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses eines Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht auf neutralem weißem Briefpapier erfüllen; er hat vielmehr für das Zeugnis den Firmenbogen zu verwenden, den er auch sonst im Geschäftsverkehr benutzt.

2.Endet das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Kündigung des Konkursverwalters, so ist dieser zur Erteilung des Zeugnisses für die Gesamtdauer der Beschäftigung und nicht nur für den Zeitraum verpflichtet, während dessen er den Arbeitnehmer fortbeschäftigt hat.

Normenkette

KO § 1; BGB § 630

 
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