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BAG Urteil: Arbeitszeugnis Schadensersatz PDF Drucken E-Mail
Urteile - Arbeitszeugnisse

  

BAG-Urteil vom 25.10.1967 - 3 AZR 456/66

  

Leitsatz

1. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Nichterteilung, die verspätete Erteilung oder die Erteilung eines unrichtigen Zeugnisses für einen Schaden des Arbeitnehmers ursächlich gewesen ist, liegt beim Arbeitnehmer.

2. Es gibt keinen Erfahrungssatz dahin, dass bei leitenden Angestellten das Fehlen des Zeugnisses die Ursache für den Mißerfolg von Bewerbungen um einen anderen Arbeitsplatz gewesen sei.

3. Der Arbeitnehmer muß in einem solchen Fall darlegen und im Streitfall beweisen, dass ein bestimmter Arbeitgeber bereit gewesen sei, ihn einzustellen, sich dann aber wegen des fehlenden Zeugnisses davon habe abhalten lassen. Die Erleichterung des ZPO § 287 kann sich erst bei der Würdigung des Parteivortrags und etwaiger Beweise auswirken.

 
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