BAG Urteil: Arbeitszeugnis und Tätigkeiten |
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Urteile - Arbeitszeugnisse | |
BAG-Urteil vom 12.08.1976 - 3 AZR 720/75LeitsatzEin Zeugnis muss die Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses ausgeübt hat, so vollständig und genau beschreiben, dass sich künftige Arbeitgeber ein klares Bild machen können. Unerwähnt dürfen solche Tätigkeiten bleiben, denen bei einer Bewerbung des Arbeitnehmers keine Bedeutung zukommt. |
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